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Behandlungskosten

Allgemeine Hinweise zu Behandlungskosten

Die Behandlungskosten für meine angebotenen Heilpraktikerleistungen setzen sich in der Regel aus dem Zeitaufwand vor/während/nach der Behandlung und des angewendeten Therapieverfahrens am Patienten zusammen. Bei der Anamnese (Befundung des Patienten) im Erstgespräch ist z.B. ein höherer Zeitaufwand notwendig als z.B. bei Folgebehandlungen. Vor der Behandlung wird mit Ihnen ausführlich über die möglichen Therapien gesprochen. Ebenso wird über die zu erwartenden Kosten gesprochen und diese werden über eine Behandlungs-Honorarvereinbarung transparent vereinbart. Die Grundlage zur Berechnung der Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Die Behandlungskosten sind von Ihnen direkt mit EC-Karte zu bezahlen - unabhängig von Ihrer Versicherung. Mögliche Erstattungen sind von Ihnen selbst bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einzuholen.

Gesetzlich Versicherte (GKV) - ohne Zusatzversicherung

Es gibt gesetzliche Versicherungen, die mittlerweile Heilpraktikerleistungen in einem gewissen Maße anerkennen. Dies hängt jedoch sehr stark von der Versicherungsgesellschaft und deren Zusatzleistungen ab. Viele Versicherungen beinhalten diese Zusatzleistungen aktuell jedoch noch nicht. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld darüber, ob und nach welchen Konditionen mit einer Erstattung zu rechnen ist.

Privatversicherte / Zusatzversicherung / Beihilfe

Ich erstelle Ihnen eine Rechnung nach der GebüH, welche Sie bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können. Die Erstattung kann auf Grundlage unterschiedlicher Erstattungstabellen erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld darüber, ob und nach welchen Konditionen mit einer Erstattung zu rechnen ist.

Heilpraktikerleistungen steuerlich absetzen

In der Regel können die Kosten für die Heilpraktikerleistungen als außergewöhnliche Belastung nach §10 EStG von der Steuer abgesetzt werden. Dies hängt jedoch sehr stark von der persönlichen Ausgangssituation ab und ist an dieser Stelle ausschließlich ein Hinweis - hierfür kann ich keine Gewähr übernehmen.

Ausfallkosten für nicht wahrgenommene Behandlungstermine

Bitte denken Sie daran, mindestens 48 Stunden vor dem Behandlungstermin abzusagen, falls Sie verhindert sind. Vereinbarte und nicht wahrgenommene Termine werden gemäß aktueller Rechtssprechung mit dem halben Kostensatz in Rechnung gestellt.

Behandlungskosten je Therapieform

Erstanamnese ca. 1-2 Stunden inkl. Behandlungsplan 140€
Folgebehandlungen 40€ je 30 Minuten

40€ je 30 Minuten

40€ je 30 Minuten

40€ je 30 Minuten

40€ je 30 Minuten

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